Ihr Notar unterstützt Sie umfassend bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften. Zu seinen Leistungen gehören vor allem die Beratung, Entwurfsfertigung und Beurkundung bzw. Beglaubigung in folgenden Bereichen:
Kaufverträge über Immobilien, zum Beispiel Eigentumswohnungen, Hausgrundstücke oder Bauplätze,
Überlassungen, etwa an Kinder oder Ehegatten,
Bestellung von Erbbaurechten,
Auseinandersetzungen, etwa von Miterben über den Nachlass oder von Miteigentümern,
Belastung von Immobilien, vor allem durch Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte oder Wohnungsrechte,
Verfügungen von Todes wegen, also Testamente und Erbverträge,
Erb- und Pflichtteilsverzichte,
Erbscheinsanträge,
Erbschaftsausschlagungen,
Eheverträge (vorsorgend) sowie
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
Adoptionsanträge,
Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten (samt Betreuungs- und Patientenverfügungen) und Grundstücksvollmachten,
Gründung von Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) und entsprechende Satzungsänderungen,
Anmeldungen zum Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister,
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, vor allem Übertragung von Anteilen an einer GmbH,
Umwandlung von Unternehmen, etwa Formwechsel oder Verschmelzungen.